Letzte Woche waren einige Fachschaftsvertreter auf der PsyFaKo, der Bundesfachschaftentagung der Psychologie, in Bamberg. Dort wurde unter anderem ein Positionspapier zum Rahmenvertrag der VG-Wort mit den Bundesländern ausgearbeitet bzw. überarbeitet, das zum Thema Stellung bezieht.
Nachlesen könnt ihr dieses hier:
Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Rahmenvertrag der VG-Wort mit den Bundesländern
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) bekräftigt hiermit in Hinblick auf die aktuelle Entwicklung bzgl. der Neuregelung des Rahmenvertrages der VG Wort mit den Bundesländern das Positionspapier der 23. PsyFaKo vom 29.05.2016 in Mainz zur Änderung des §52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, siehe Anhang).
Das Pilotprojekt an der Universität Osnabrück sowie die Weigerung der Hochschulen, den Rahmenvertrag zu unterschreiben, zeigen deutlich, dass die von der VG Wort vorgeschlagene Lösung zur Durchsetzung des oben genannten Gesetzes nicht praktisch umsetzbar ist. Ab dem 01.01.2017 ergibt sich eine massive Beeinträchtigung der Lehre, da keinerlei urheberrechtlich geschützte Lehrmaterialien mehr online zur Verfügung gestellt werden dürfen. Selbst im Falle einer Unterzeichnung durch die Hochschulen zeigt sich anhand des Abschlussberichts der Universität Osnabrück zum Pilotprojekt, dass sich die Bereitstellung von Online-Lehrmaterialen aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes stark reduzieren würde. Unter diesen Umständen ist die Qualität der Lehre nicht zu gewährleisten.
Daraus ergibt sich zunächst die Notwendigkeit erneuter transparenter Verhandlungen, unter Einbeziehung aller betroffenen Parteien, insbesondere auch der Studierenden. Im Zuge dieser Verhandlungen fordern wir einen Vertragsentwurf, der dem zeitgemäßen Umgang mit digitalen Lehrmaterialien gerecht wird und gleichzeitig eine hohe Qualität der Lehre gewährleistet.
Wir möchten als Studierende deutlich darauf hinweisen, dass eine Verschlechterung der Lehrqualität an deutschen Hochschulen nicht im Sinne der Beteiligten sein kann und auf jeden Fall verhindert werden muss. Aus unserer Sicht ist für die Aufrechterhaltung der Qualität der Lehre eine Lösung notwendig, die es Lehrenden weiterhin erlaubt, Lehrmaterialien mit sinnvollem Arbeitsaufwand online zur Verfügung zu stellen. Bis zur Umsetzung eines neuen Vertrags muss mit den Hochschulen eine Übergangslösung gefunden werden.
Die PsyFaKo appelliert hiermit auch an die KMK, ihrer selbst formulierten Verantwortung als Organ zur „Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule“ nachzukommen.
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Konferenzrat der Psychologie-Fachschaften-Konferenz